Präsidentin Dr. Rita Süssmuth: Das Wort hat der Kollege Manfred Such.

Manfred Such (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Bündnis 90/Die Grünen wollen, daß sich die Bürgerinnen und Bürger in diesem Lande zu jeder Zeit frei, vor allem angstfrei, und sicher bewegen können.

(Dr. Wolfgang Freiherr von Stetten [CDU/CSU]: Und die Verbrecher?)

Die Kriminalpolitik dieses Landes muß dringend verbessert und intelligent ausgestaltet werden. Dazu liegen konkrete Vorschläge von uns auf dem Tisch.

Meine Damen und Herren, heute stimmen wir auch über unsere Vorschläge zur Geldwäsche ab. Wir haben genügend Vorschläge auch dazu, zur Korruptionsbekämpfung und zur technischen Sicherung zur Bekämpfung von Diebstahlskriminalität vorgelegt. Ich denke an unsere Vorschläge, die wir zur Drogenpolitik vorgelegt haben, und das ist ein großes Feld des organisierten Vebrechens. Ich denke, daß Sie da ansetzen sollten, endlich tätig zu werden.

Wir haben auch Vorschläge im Bereich der Sozial-, der Jugend-, der Steuer- und der Wirtschaftspolitik vorgelegt. Sie werden sicherlich sagen: Was hat das mit Kriminalität zu tun? Ich meine, daß dort die Ursachen für die Kriminalität liegen. Und da, meine Damen und Herren, sollten Sie ansetzen, wenn Sie wirklich darangehen wollen, Kriminalität wirksam zu bekämpfen.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der PDS)

Weil wir eine Kriminalpolitik wollen, die zu weniger statt zu mehr Angst bei den Menschen führt, lehnen wir den großen Lauschangriff ab. Wir wollen vor allem, daß sich die Bürgerinnen und Bürger in ihren eigenen vier Wänden ohne Angst vor heimlicher Überwachung frei bewegen können.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der PDS)

Wenn etwa intime Gespräche unter Eheleuten in der eigenen Wohnung nicht mehr möglich sind ohne Furcht vor heimlicher Überwachung, wäre Orwells "1984" mit einiger Verspätung doch noch wahr geworden.

(Zuruf von der CDU/CSU: So ein Quatsch!)

Ein solcher Verlust an Privatsphäre würde die Menschenwürde beeinträchtigen. Es muß in diesem Land -- Herr Geis, Sie haben es gesagt -- Rückzugsräume geben, in denen Menschen sicher sein können

(Dr. Wolfgang Freiherr von Stetten [CDU/CSU]: Aber nicht für Verbrecher!)

insbesondere vor heimlichen staatlichen Zugriffen. Allein die Tatsache, daß der Einbau einer Wanze möglich sein könnte -- selbst wenn sie nicht da ist --, verunsichert die Menschen zutiefst. Das wird diese Republik verändern, weil es einen Eingriff in die Menschenwürde darstellt.

(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der PDS -- Norbert Geis [CDU/CSU]: Wir haben das doch heute schon!)

Wenn die Befürworter des großen Lauschangriffs proklamieren, daß es für Bandenmitglieder auch in deren Wohnung keine angstfreien Räume mehr geben dürfe, entgegne ich: Darin liegt ein unauflösbarer Widerspruch, Herr Geis. Denn erkannte Bandenmitglieder sind nach unserer Rechtsordnung festzunehmen und in einem geordneten Verfahren zu verurteilen. Wenn statt dessen ein Lauschangriff auf Wohnungen durchgeführt werden soll, zielt dieser offensichtlich weder auf solche Bandenmitglieder noch auf Gangster, von denen Herr Kanther immer so gerne spricht.

(Dr. Wolfgang Freiherr von Stetten [CDU/CSU]: Ja, das ist der richtige Ausdruck!)

Dieser Lauschangriff zielt auf bloße Verdächtige, die aber nach der Menschenrechtskonvention zunächst als Unschuldige zu gelten haben. Da liegt der Ansatz.

(Norbert Geis [CDU/CSU]: Aber Sie sind doch Polizeibeamter, Herr Such!)

-- Dazu komme ich gleich, Herr Geis.

Nein, tatsächlich wird der Lauschangriff vor allem nichtsahnende, rechtstreue Bürgerinnen und Bürger treffen, entweder weil sie selbst irgendwie in Verdacht geraten sind oder weil sie unwissentlich mit einem Verdächtigen Kontakt haben. Denn auch bei einem solchen Dritten könnte nach Ihrem Gesetzesvorschlag heimlich gelauscht werden. Diese Dritten könnten zum Beispiel der Bäcker, der Gastwirt, der Friseur des Verdächtigen, möglicherweise sogar der Arbeitgeber des Verdächtigen sein.

(Norbert Geis [CDU/CSU]: Aber doch nur das Gespräch mit dem Verdächtigen!)

Dort wird die Wanze angesetzt.

Die Überwachung Dritter wird aber ebenso den behandelnden Arzt, den beratenden Notar, den recherchierenden Journalisten treffen, die vielleicht Kontaktpersonen sein könnten.

(Zuruf von der CDU/CSU: Haben Sie das Gesetz eigentlich gelesen?)

Das machen Bündnis 90/Die Grünen nicht mit; wir wollen diesen Schutz bewahren.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der PDS)

Ich wiederhole: Mit diesem Lauschangriff werden vor allem rechtstreue Bürgerinnen und Bürger Opfer der Überwachung, wie auch Erfahrungen aus dem Ausland durchaus zeigen. Sie weisen ja immer auf Erfahrungen aus anderen Ländern hin. Diese Erfahrungen beweisen aber, daß es überwiegend Unverdächtige sind, die mit einem solchen Lauschangriff überzogen werden.

Wie konnte es hierzulande zu dieser Gefahr kommen? -- Ich möchte zunächst aus der "Süddeutschen Zeitung" vom 8. Dezember 1997 zitieren. Unter der Überschrift "Scharpings arglistige Täuschung" beschrieb Heribert Prantl den Ablauf:

Phase eins: Die Parteispitze

-- der SPD --

stimmt der Grundgesetzänderung zu -- wenn strengste Voraussetzungen erfüllt werden. Phase zwei: Ein SPD-Parteitag stimmt mit Hängen und Würgen zu, weil die Parteispitze knallharte Verhandlungen mit der Regierung garantiert. Phase drei: Die SPD-Verhandler kümmern sich darum nicht. So war es schon beim Asylrecht. Beim Lauschangriff aber kommen jetzt noch neue Kapriolen dazu.

(Norbert Geis [CDU/CSU]: Die Vernunft hat gesiegt!)

Der jüngste SPD-Parteitag nämlich ist den Verhandlern in die Parade gefahren. Also lenkte die Fraktionsspitze zum Schein ein, gelobte Besserung -- und macht jetzt trotzdem, was sie will.

Das ist also die Politik der Sozialdemokraten: Sie führen ihre Basis an der Nase herum.

Präsidentin Dr. Rita Süssmuth: Herr Abgeordneter Such, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Scharping?

Manfred Such (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Frau Präsidentin, ich möchte jetzt meine Rede im Zusammenhang vortragen. Ich werde zum Schluß gern Zwischenfragen zulassen.

Lange haben die Betreiber des großen Lauschangriffs der Öffentlichkeit weiszumachen versucht, das Vorhaben richte sich gegen die organisierte Schwerkriminalität und gegen Gangsterwohnungen.

(Dr. Wolfgang Freiherr von Stetten [CDU/CSU]: Ja, so ist es!)

Überall dürfen nach Ihren Vorschlägen Wanzen schon dann angebracht werden, wenn nur bestimmte Tatsachen den Verdacht begründen -- wenn also noch nicht einmal ein dringender Tatverdacht vorliegt --, daß jemand eine Tat aus einem langen Katalog von Straftaten begangen haben könnte. Diese Liste umfaßt zirka 50 Einzeldelikte mit rund 100 Begehungsformen, darunter auch solche mit relativ geringer Strafandrohung. Die Eingriffsvoraussetzungen und der Straftatenkatalog stellen kaum eine Hürde für die Verwanzung dar, ebensowenig wie eine weitere Anforderung, die besagt, die Verhältnismäßigkeit müsse gewahrt bleiben. Diese Verhältnismäßigkeit bejaht die Justizpraxis bei ähnlichen Eingriffsbefugnissen regelmäßig mit so lapidaren Begründungen wie: Allein die angeordnete Maßnahme erscheint vielversprechend. -- Wie es mit der Qualität der richterlichen Anordnungen aussieht, hat Herr Professor Meyer eben auch schon geschildert: nämlich daß es nicht immer so korrekt ablaufen konnte, weil die Richter angeblich überfordert seien. Das wird hier nicht anders sein.

Nach dem Willen der großen Lausch-Koalition soll es noch schlimmer kommen. Wem die Aussicht auf den Lauschangriff auf rechtsfreie Bürger noch nicht reicht, vergegenwärtige sich, daß noch nicht einmal diejenigen Berufshelfer vor einer Überwachung ihrer Arbeitsräume geschützt sind, die vor Gericht eigentlich das Zeugnis über die Inhalte ihrer Tätigkeit verweigern dürfen. Manche Berufsgeheimnisträger sind sogar bei Strafandrohung zur Wahrung der ihnen anvertrauten Informationen verpflichtet. Nun soll jedoch die Polizei diese Vertraulichkeit per Wanze und Richtmikrophon straflos aushöhlen dürfen. Das ist ein unerträglicher Widerspruch. Auf der einen Seite drohen Sie Strafen an, auf der anderen Seite höhlen Sie selber dieses Recht aber aus.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der PDS sowie des Abg. Dr. Burkhard Hirsch [F.D.P.])

Nun sagen ja manche, insbesondere aus der SPD, die Probleme seien gebannt durch den famosen Vorbehalt, wonach der Lauschangriff regelmäßig durch ein Richterkollegium, eine sogenannte Wanzenkammer, genehmigt werden müsse.

(Heiterkeit beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der PDS)

Doch Justizpraktiker bestätigen die faktische Wirkungslosigkeit dieser Kompetenz, wie sich auch bei der Anordnung von Telefonüberwachungen deutlich gezeigt hat. Richterliche Anordnung hat nicht verhindern können, daß sich die Telefonüberwachungen von 1994 bis 1996 auf über 8000 Genehmigungen verdoppelt haben. Meine Damen und Herren, damit sind wir in der Bundesrepublik Deutschland gegenüber vergleichbaren Staaten Weltmeister im Abhören!

(Zuruf von der F.D.P.: Ach, das ist doch völlig falsch!)

Praktisch niemals, Herr Professor Meyer, werden Telefonüberwachungsanträge von Richtern abgelehnt, weil der Richter die polizeilichen Vorgaben kaum überprüfen kann.

(Zuruf von der F.D.P.: Leider wahr!)

Das wird auch bei dem Lauschangriff so sein.

(Erwin Marschewski [CDU/CSU]: Es nutzt nichts, Kollege Such kommt in die Wanzenkammer -- mit Hirsch zusammen natürlich!)

Die Rolle des Richters in diesen Dingen wurde zutreffend einmal so beschrieben: Dieser verteile Eintrittskarten an der Theaterkasse, ohne das eigentliche Stück zu kennen, das gespielt wird. Das ist die Problematik bei der Anordnung.

(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der PDS)

Es läßt sich festhalten: Viele Bürgerinnen und Bürger, unverdächtig oder verdächtig, dürfen nach den Wünschen von Union und SPD, natürlich auch von der F.D.P., in ihren Wohnungen belauscht werden, ohne daß hiergegen wirkungsvolle Sicherungen bestehen.

Meine Damen und Herren, befürworten Sie etwa Richtmikrophone an der Fensterscheibe einer Anwaltskanzlei? Halten Sie es für vertretbar, liebe Kolleginnen und Kollegen, daß Wanzen in ärztlichen Sprechzimmern, Drogenberatungsstellen oder Apotheken installiert werden können? Wollen Sie es außerdem hinnehmen, daß eine Medienredaktion verwanzt werden darf? Wollen Sie ernstlich zulassen, daß seelsorgerische Gespräche, deren Beichtcharakter von vornherein nicht feststeht, wo auch immer abgehört werden dürfen?

(Erwin Marschewski [CDU/CSU]: Tausende von Gangstern gehen ja auch beichten, regelmäßig!)

Das machen wir nicht mit, meine Damen und Herren.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der PDS)

Wenn nun behauptet wird, der Beichtstuhl sei jetzt wanzenfrei und genieße Beweiserhebungsverbot, ist dies allenfalls die halbe Wahrheit. Denn das setzt nach Ihrem Willen voraus, daß es sich tatsächlich um ein seelsorgerisches Gespräch mit Beichtcharakter handeln würde. Wie soll aber festgestellt werden, ob das der Fall ist? Dazu müssen erst die Mikrophone eingeschaltet werden. Dazu muß vorher verwanzt werden, sonst können Sie gar nicht beurteilen, ob es sich um ein Gespräch mit Beichtcharakter handelt.

(Beifall des Abg. Dr. Gregor Gysi [PDS])

Ich habe zur Verdeutlichung die eben genannten Beispiele bewußt etwas scharf konturiert.

(Norbert Geis [CDU/CSU]: Gut, daß Sie zugeben, daß Sie überziehen!)

Im Grundsatz aber, Kollege Geis und Kollege Marschewski, ist alles dies nach Ihrem Entwurf möglich. Nicht umsonst sind Ärzte- und Anwaltskammern sowie Journalistenverbände bereits auf den Barrikaden.

Viele Bürgerinnen und Bürger wundern sich allerdings zu Recht, daß sich Abgeordnete nun sozusagen in eigener Sache einen Abhörschutz genehmigen wollen, den sie Ärzten, Anwälten und anderen Berufsgeheimnisträgern verwehren.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der PDS -- Norbert Geis [CDU/CSU]: Ach, Herr Such, es ist doch heuchlerisch, was Sie jetzt machen!)

Da frage ich nun die ehemalige sogenannte Bürgerrechtspartei -- wovon Sie sich schon lange verabschiedet haben, meine lieben Kolleginnen und Kollegen von der F.D.P. --, wie Sie das Ihrer Klientel erklären wollen. Wenn Sie einen wirklichen Schutz für alle Berufsgeheimnisträger, wozu natürlich auch Abgeordnete gehören können, im Strafverfahren wollen, dann kann ich Sie nur auffordern, unserem entsprechenden Änderungsantrag heute zuzustimmen.

(Zuruf von der F.D.P.: Wir verweisen auf die Verfassung!)

Damit ist in keiner Weise von uns Zustimmung zum Lauschangriff signalisiert. Vielmehr wird Schadensbegrenzung versucht.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der PDS)

Meine Damen und Herren von der SPD, ich appelliere auch an Sie: Wenn Sie den Schutz der Berufsgeheimnisträger noch wollen, dann stimmen Sie unserem Änderungsantrag zu.

Schließlich wird der Lauschangriff auch deshalb auf absehbare Zeit wirkungslos bleiben, weil sich wirklich gefährliche Kriminelle darauf einstellen können. Wenn Sie sagen, daß wir es hier mit dem organisierten Verbrechen zu tun haben, dann frage ich Sie, für wie dumm Sie die entsprechenden Damen und Herren eigentlich halten. Liebe Kolleginnen und Kollegen, machen Sie doch einmal den Versuch und starten Sie unter dem Stichwort "Lauschangriff" ins Internet. Sie werden sich wundern, wie viele technische Angebote dort zum Schutz vor Verwanzung vorliegen. Für wie unbedarft halten Sie die Spitzen des organisierten Verbrechens, wenn Sie davon ausgehen, daß sie sich dort nicht bedienen, um sich entsprechend zu schützen? Für dumm verkaufen wollen Sie tatsächlich die rechtstreuen Bürgerinnen und Bürger.

(Zuruf von der CDU/CSU: Also, das ist das Blödeste, was ich je gehört habe!)

Das eigentliche Problem der Sache ist, daß Sie den Menschen vorgaukeln, hier gehe es um Schwerstkriminalität.

Ich habe schließlich langjährige Erfahrung als Polizeibeamter.

(Widerspruch bei der CDU/CSU und der SPD)

Ich weiß, welcher Vertrauensverlust der Polizei bei Bürgerinnen und Bürgern droht, wenn Polizisten zu perfekten Einbrechern werden müssen, um Wanzen zu installieren.

(Günter Graf [Friesoythe] [SPD]: So ein Schwachsinn!)

Die Akzeptanz der Polizei in der Öffentlichkeit wird sich nicht dadurch erhöhen, daß wir die Polizei mit immer mehr geheimdienstlichen Befugnissen ausstatten.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der PDS)

Dieser Lauschangriff ist eine eindeutige geheimdienstliche Befugnis; das wird zu weiterer Ablehnung gegenüber der Polizei führen. Das tut den Kollegen des Polizeidienstes nicht gut.

(Widerspruch bei der CDU/CSU und der SPD)

Ich möchte zum Schluß kommen. Sollte der große Lauschangriff in diesem Hause tatsächlich eine Mehrheit bekommen, wäre dies kein schwarzer Tag für die Verbrecher; vielmehr wäre es ein schwarzer Tag für die Grundrechte und für alle Bürgerinnen und Bürger in diesem Land.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der F.D.P.)

Das wäre fürwahr ein schwarzer Freitag, den wir uns heute leisten würden. Ich hoffe, daß der Bundesrat dem einen Riegel vorschieben und das Verfassungsgericht Ihnen noch auf die Finger klopfen wird.

Ich danke Ihnen.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der PDS -- Zuruf von der CDU/CSU: So ein dummes Zeug! -- Günter Graf [Friesoythe] [SPD]: Das war schlimm und übel!)


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