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     Art. 102 [Deckungspflicht] bisher Art. 142
      Beschlüsse des Landtages, welche Ausgaben in sich schließen oder für die Zukunft mit sich bringen, müssen bestimmen, wie diese Ausgaben gedeckt werden.  | 
    
   Begründung:
   
   Die Vorschrift entspricht wörtlich dem jetzigen Art. 142 HV.