Art der Unmöglichkeit
objektive - subjektive Unmöglichkeit
objektiv Unmöglichkeit
h.M.: Leistung kann von niemanden erbracht werden
a.A.: Leistung liegt außerhalb der Sphäre des Schuldners (Auto ist gestohlen und nach Rußland verschoben)
diese "sub." Unmöglichkeit ähnelt der obj. Unmöglichkeit
subj. anf. Unm. läßt aber Anspruch erlöschen; Problem, wenn Sache wieder auftaucht
Arten der obj. Unm.
naturgesetzliche Gründe
z.B.: Verbrennen der Sache
praktische G.
Leistung ist theoretisch noch möglich, Bewirkung wäre aber außerhalb jeder Vernunft (Bergung eines Rings vom Meeresgrund)
rechtliche Gründe
z.B.: gesetzliche Verbote
Problem: wirtschaftliche Unmöglichkeit:
Leistung kann noch erbracht werden, ist aber wirtschaftlich unvernünfitg (überobligatorische Schwierigkeiten)
kein Fall der Unmöglichkeit, aber über Wegfall der Geschäftsgrundlage zu lösen
subj. Unmöglichkeit (Unvermögen)
Unvermögen
Leistung ist noch obj. möglich, kann aber vom Schuldner nicht mehr erbracht werden
z.B.: die Sache gehört ihm nicht (Eigentümer kann übereignen); die Sache ist gestohlen (der Dieb könnte übereignen)
anfängliche - nachträgliche Unmöglichkeit
Abzustellen ist auf den Zeitpunkt des Vertragsschlusses
anfänglich
Unmöglichkeit liegt vor Vertragsschluß vor
nachträglich
Unmöglichkeit tritt nach Vertragsschluß ein
© 1999 by Alexander Koch (
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