Sachverhalt

A hat als Kassierer in einem großen Unternehmen wiederholt und trotz Abmahnung Geld unterschlagen und ist deswegen entlassen worden. Aufgrund des vom Arbeitgeber ausgestellten schlechten Zeugnisses befürchtet er, keine neue Anstellung als Kassierer zu finden. Er kopiert daher den Briefkopf seines Arbeitgebers und deckt dabei den übrigen Text des Zeugnisses ab. Daraufhin entwirft er einen neuen Text mit günstigerem Inhalt. Anschließend fertigt er eine Fotokopie des Briefkopfes zusammen mit dem von ihm selbst verfaßten Zeugnis. Diese als solche erkennbare Kopie legt A seinen Bewerbungsunterlagen, die an das Unternehmen U gerichtet sind, bei. Wie von A erwartet, wird die Zeugnismanipulation von der Personalabteilung des Unternehmens nicht bemerkt. Er wird daraufhin als Kassierer eingestellt.

Nach seinem ersten Arbeitstag begibt sich A in seine Stammkneipe, um die neue Stelle gebührend zu feiern. Nachdem er reichlich Alkohol zu sich genommen hat, beschließt er, den Heimweg anzutreten. Als er an einem Parkplatz vorbeikommt, sieht er den schmächtigen B, der gerade mit seinem Jaguar in eine Parklücke einparkt. Plötzlich überkommt A sein Kindheitstraum, einmal einen Jaguar zu fahren. A, der durch ständige Unterdrückung dieses Wunsches Frustrationen erleidet, will endlich hiergegen etwas unternehmen. Gegenüber dem schmächtigen B fühlt sich A körperlich überlegen und droht B, nachdem dieser aus seinem Fahrzeug ausgestiegen ist, an, ihn zusammenzuschlagen, falls dieser ihm nicht sofort seinen Autoschlüssel herausgebe. In Wirklichkeit könnte sich B, der Karatekämpfer ist, mit guten Erfolgsaussichten gegen A wehren. B will jedoch kein Verletzungsrisiko eingehen und gibt daher den Autoschlüssel an A heraus.

A ist glücklich, daß sein Traum nun endlich in Erfüllung geht. Er steigt in den Jaguar ein, um damit eine Spritztour zu machen und fährt davon. A beabsichtigt, das Auto abgeschlossen vor der Polizeistation seines Heimatortes abzustellen. Den Fahrzeugschlüssel will er jedoch in einen Abfallbehälter in der Fußgängerzone werfen. Schließlich kommt A an einem Polizeiposten vorbei. Wegen einer großangelegten Demonstration in der benachbarten Großstadt befindet sich auf diesem Polizeiposten derzeit nur der Polizeiwachtmeister P. Gerade als P seinen Dackel, den er an diesem Tag mit zum Dienst genommen hat, vor die Tür bringt, damit dieser sein Geschäft verrichten kann, fährt A in Schlangenlinien an der Polizeistation vorbei. P, der endlich seine Beförderungschance gekommen sieht, springt schnell in ein Polizeifahrzeug und verfolgt A. Als er ihn nach einigen Kilometern eingeholt hat, bringt er A dazu, sein Fahrzeug zu stoppen. Nachdem A die Fensterscheibe heruntergekurbelt hat, verlangt P die Papiere des A. Hierbei bemerkt P die "Fahne" des A. P fordert daher A auf, ihn zur Blutentnahme ins nahegelegene Krankenhaus zu begleiten. A, der keine Zweifel an der amtlichen Qualifikation des P hat, folgt zunächst der Aufforderung. Als sie im Krankenhaus angekommen sind und die Blutentnahme schließlich durchgeführt werden soll, erblickt A in dem Behandlungszimmer einen gefüllten Urintopf, ergreift diesen blitzartig und stülpt ihn P über den Kopf, um doch noch der Blutentnahme zu entgehen. Das schnelle Eingreifen des herumstehenden Pflegepersonals, welches das Geschehen beobachtet hat, führt dazu, daß A mit seinem Widerstand letztlich erfolglos bleibt. Bei der durch den Oberarzt O durchgeführten Blutentnahme, welche eine Blutalkoholkonzentration von 1,3 o/oo ergibt, geht dieser irrig davon aus, daß P zur Anordnung der Blutentnahme befugt sei.

Strafbarkeit von A, P und O ?


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Die Wiedergabe des Sachverhaltes erfolgt mit freundlicher Genehmigung von Prof. Dr. Georg Freund!