Fall 1
T ist Besitzer eines gefälschten Rubens im Wert von etwa
100,- DM. Er spiegelt dem Kunstliebhaber O vor, es handele sich
um ein Original und verkauft ihm das Gemälde für 1 Million DM.
Strafbarkeit des T?
Fall 2
Kevin soll die Sommerferien bei seinem Onkel O verbringen -
obwohl ihr Verhältnis nicht das beste ist... Dementsprechend
findet Kevin auch nichts dabei, sich auf Kosten des O einen
Taschengeldaufschlag zu genehmigen. Während O für einen Tag
außer Hause ist, nimmt er Os Sparbuch aus der Küchenschublade
und hebt 250,- DM vom Konto ab. Danach legt Kevin das Sparbuch
wieder zurück an seinen Platz.
Strafbarkeit Kevins wegen Betruges?
Fall 3 (nach JR 88, 125)
Seemann S ist auf der Reperbahn nachts um halb eins
unterwegs. Sein gesamtes Geld hat er versoffen. Weil er trotzdem
noch Spaß haben will, spricht er eins der käuflichen Mädchen an
und verspricht ihr 150 Mark, wenn sie ihm die Lewinski
mache. Entgegen aller Vernunft geht die Prostituierte auf das
Angebot ein. Nach vollzogenem Blob verschwindet S ohne zu
bezahlen.
Strafbarkeit des S?
Abwandlung
S hat noch 50 Mark. Das leichte Mädchen L verspricht ihm
hierfür eine tolle Nacht. Nachdem sie ihm die 50 Mark abgenommen
hat und man auf dem Zimmer ist, erzählt sie etwas von
allgemeiner Inflation und verlangt weitere 50 Mark. Die Vorkasse
will sie auch nicht herausgeben. S prügelt sich deshalb das Geld
aus L wieder raus.
Strafbarkeit des S?
Fall 4
Der Bauunternehmer U sen. hatte kurz vor seinem Tode
für den B Arbeiten durchgeführt und den Werklohn von
4000,- DM in bar kassiert. Nach dem Tode des U sen. führt U
jun. das verschuldetet Baugeschäft fort. Er weiß
zwar, daß die Forderung gegen B erfüllt ist, nutzt
aber den Umstand aus, daß seinerzeit dem B keine Quittung
erteil worden war. Er verklagt daher den B auf Zahlung der
angeblich noch offenen Werklohnforderung. B wendet zwar
Erfüllung ein, der Richter gibt der Klage jedoch statt,
weil B beweisfällig war.
Strafbarkeit des U jun.?
Fall
S sammelt im Bezirk einer Pfarrgemeinde für die
Caritas. Zur Steigerung der Spendenbereitschaft trägt er zu
Beginn der Sammelliste eine in Wahrheit nicht erfolgte Spende
des A in Höhe von 30 DM ein. Um nicht hinter A
zurückzustehen, spenden die Nachbarn und zahlreiche
Bekannte des A ebenfalls mindestens 30 DM, während sie sich
sonst mit 10 oder 20 DM als Spende begnügt hätten.
Strafbarkeit des S?
Fall 6
V hat den Kunstmaler M Farbe und Leinwand für 1.000 DM
verkauft. M hatte trotz mehrerer Mahnungen noch nicht
bezahlt. Um seine Forderung nicht als uneinbringlich abschreiben
zu müssen, verfiel V auf folgenden Trick: Er sucht den M in
seinem Atelier auf, kaufte dort ein Ölbild im Wert von
1.000 DM und nahm es sogleich mit nach Hause. Als M später
die vereinbarte Kontoüberweisung anmahnt, erklärt V,
er rechne mit seiner Forderung aus der früheren
Warenlieferung auf.
Strafbarkeit des V?
Fall 7 (nach BGHSt 16, 321)
A verkauft an mehrere Bauern Melkmaschinen. Dabei spiegelt
er vor, die Maschinen seien besonders günstig - was nicht
der Wahrheit entspricht.
B1 gerät durch die eingegangenen Verpflichtungen in
erhebliche finanzielle Schwierigkeiten.
B2 kann mit der Melkmaschine nichts anfangen, weil sie nur
für 2 seiner 10 Kühe reicht.
Strafbarkeit des A?
© 1999 by Alexander Koch (wwwkontakt@laWWW.de)