Fall 1
A hat ein großes Ding gedreht und dabei teure
Computerteile erbeutet. Noch in der Tatnacht bittet er seine
Freundin F, am nächsten Tag dem B zwei
128-MB-Speicherbausteine als Geschenk zu bringen. F erkennt
sofort, daß die Bauteile aus einem Einbrauch
stammen. Obwohl sie B nicht leiden kann, geht sie auf die Bitte
ein, weil sie weiß, daß A dem B Dank schuldet.
Am nächsten Morgen wird A verhaftet und ein Teil der
Beute wird sichergestellt. Im Laufe des Tages bringt F dem B den
Speicher, um die Interessen ihres Freundes zu fördern, dem
sehr an dem Kontakt zu B liegt.
Hat F sich strafbar gemacht?
Fall 2
A hat dem B einen 500-DM-Schein geklaut. Für 250,- DM
kauft er beim ahnungslosen C eine Kette. Die Kette und die
restlichen 250,- DM Wechselgeld schenkt A seiner Freundin F, der
er auch alles erzählt.
Strafbarkeit der F?
Abwandlung
A hat dem B das Handy geklaut und für 150,- DM an den
gutgläubigen C verkauft. Von dem Geld schenkt A seiner
über alles informierten Freundin F 100,- DM
Strafbarkeit der F?
Fall 3
C hat im Revier des J gewildert und eine Sau
geschossen. Diese verkauft er dem gutgläubigen Gastwirt G
gegen Zahlung des üblichen Kaufpreises für sein
Lokal. Als G von L erfährt, daß die Sau gewildert
ist, bietet G sie dem L zum Kauf an, weil er "mit der Sache
nichts zu tun haben will". L kauft die Sau.
Strafbarkeit von G und L?
Fall 4
Dieb D hat seinem ahnungslosen Bekannten B Diebesbeute zur
Aufbewahrung übergeben. Als B hiervon erfährt beginnt
er nach und nach die Beute zu verkaufen und den Erlös
für sich zu verwenden.
Strafbarkeit des B wegen Hehlerei?
Fall 5
Dieb D hat mehrere wertvolle Gemälde gestohlen. A hat
die Gemälde übernommen um sie als
Verkaufkommissinär für Rechnung des D zu
veräußern, der ihm hierfür eine hohe Belohnung
zugesagt hat. Nachdem A die Gemälde verschiedenen
Interessenten gezeigt hat, die ihm von B vermittelt wurden, wird
er von der Polizei gefaßt und es kommt nicht mehr zu einem
Verkauf.
Strafbarkeit von A und B?