Fall 1
Bei einem Treffen der "Opelfreunde Marburg -
Untergruppe Richtsberg" berichtet einer der Sportsfreunde,
der Kollege K habe sich mit seinem Ascona auf der B3 um einen
Baum gewickelt und sei nun in das Reich des Großen Tuners
eingegangen (also tot...). Manny (M), der mal wieder nur die
Hälfte mitbekommen hat, glaubt, K sei noch am Leben und
lediglich schwerverletzt. Er brüllt deshalb in die Runde:
"Geschieht im ganz Recht, diesem elenden Wichser". Der
Schweißer S regt sich über diese Äußerung Ms auf und findet beim
restlichen Club Zustimmung. Um nicht sein Gesicht zu verlieren,
versucht es M nun mit einer bewußt falschen Bloßstellung Ss und
schreit durch den Laden: "Sei Du nur bloß still! Hier weiß
doch jeder, daß Du Deine minderjährige Schwester vögelst."
Strafbarkeit des M? Erforderliche Strafanträge sind
gestellt.
Fall
21
Der Kl. war früher als Stadtamtmann Leiter des
Ausländeramtes einer Stadt. In dieser Eigenschaft erteilte er
auch einigen Syrern eine Aufenthaltserlaubnis, von denen sich
herausstellte, daß sie terroristische Aktivitäten in der
Bundesrepublik planten. Die StA leitete ein Ermittlungsverfahren
gegen den Kl. ein wegen des Verdachtes, daß er sich habe
bestechen lassen. [...] Nach weiteren Ermittlungen erhob die StA
im Januar 1985 Anklage gegen den Kl. Das LG und als
BeschwGer. das OLG ließen die Anklage nicht zur Hauptverhandlung
zu. Ein Kernsatz in dem vom OLG gebilligten Beschluß des LG
lautet: "Nach allem fehlt es an jeglichen Beweismitteln,
die in der Hauptverhandlung den Nachweis von Geldzahlungen an
den Angeschuldigten als Gegenleistung für bestimmte
dienstpflichtwidrige Handlungen erwarten ließen." Der
Bekl. ist Verleger eines großen Nachrichtenmagazins. In der
Ausgabe vom 21. 2. 1983 erschien ein gegen den Kl. gerichteter
Artikel mit der Überschrift: "Im Ausländeramt blühte ein
schwunghafter Handel mit gesetzeswidrigen
Aufenthaltserlaubnissen. Nutznießer unter anderen: syrische
Terroristen." Der Artikel enthält ein Bild des Kl. mit der
Unterschrift: "Suspendierter Amtschef - von
Terror-Aktivitäten gewußt?" [...] Kurz darauf folgt:
"Bei einer Razzia in Büroräumen wurden tatsächlich Akten
der - ausgewiesenen - Syrer R und A entdeckt. Der Amtschef hatte
wieder einmal selbst die Erlaubnis erteilt. Ob er von den
terroristischen Aktivitäten beider Syrer wußte, ist bislang
nicht bekannt."
Der Kl. verlangt nun Schmerzensgeld vom Bekl. und möchte
darüber hinaus wissen, ob er auch strafrechtlich vorgehen kann.
Abwandlung 1:
Wie, wenn der Bekl. wußte, daß die Vorwürfe falsch waren?
Abwandlung 2:
Wie, wenn der Kl. dem Bekl. unter "vier Augen"
gestanden hat, von den Terroraktivitäten gewußt zu haben, was
freilich nie an die Öffentlichkeit gelangt?
Fall 3
A hat einen Aufkleber mit der Aufschrift "Wenn Schweine
fliegen könnten, brauchten Bullen keine Hubschrauber" auf
ihrem Auto. Ein Polizist stellt Strafantrag.
Fall 4
A erklärt in einer Diskussion: Die "Bullen bei der Demo
am Mittwoch waren alles faschistoide Arschlöcher."
Fall 5
Das Thema hat inzwischen gewechselt, A ist aber immer noch
in Fahrt und weiß nun "Neuigkeiten" aus dem
Bundeskabinett zu berichten: "Ein Bonner Minister hat
pädophile Neigungen und lebt diese regelmäßig in Belgien
aus!"
Fall 6
A ist uneingeladen auf der noblen Hochzeitsfeier ihres
Ex-Lovers erschienen. Sehr zur Freude der Gäste meldet sie sich
zu Wort, als der Pfarrer fragt, ob jemand etwas gegen die Ehe
einzuwenden habe und grölt, der zukünftige Gatte sei impotent,
stehe auf Fesselspiele und habe beim Sex immer ihre roten
Strapse getragen - was auch nicht gelogen war...
Fall 7
A ist für den Vorfall auf der Hochzeit zu einer Geldstrafe
verurteilt worden. Bei ihrer Mutter macht sie ihrem Ärger Luft:
Der Staatsanwalt sei ein Arschloch und der Richter ein debiler
Analfetischist gewesen.
© 1999 by Alexander Koch (wwwkontakt@laWWW.de)
1 | Nach OLG Köln, NJW 1987, 2682. |