Urteil, Sitzungsprotokoll und Rechtskraft
Das Urteil
Was ist ein Prozeß-, was ein Sachurteil?
In welcher Reihenfolge wird von den Richtern abgestimmt?
Welche Mehrheiten sind bei der Abstimmung erforderlich?
Wann ist die Verkündung des Urteils abgeschlossen, welche Bedeutung hat diese Frage?
Wie lange hat das Gericht für das Urteil Zeit. Welche Folgen hat eine Überschreitung dieser Frist?
Was muß alles protokolliert werden?
Welchen Sinn hat die Beweisregel des § 274?
Was versteht man unter dem Rubrum des Urteils?
Was versteht man unter dem Tenor eines Urteils?
Die Rechtskraft
Was wird unter formeller und materieller Rechtskraft verstanden?
Was bedeutet absolute und relative Rechtskraft?
Auf welchen Teil des Urteils bezieht sich die Rechtskraft?
Wenn A vom Vorwurf des Diebstahls freigesprochen wurde, kann dann in einem anderen Verfahren B wegen Hehlerei bestraft werden?
Ist eine "Vervollständigungsanklage" möglich, wenn das Opfer nach dem Urteil an den Folgen der Verletzung stirbt?
Wie kann die Rechtskraft durchbrochen werden?
Können rechtskräftige Beschlüsse nachdem sie unanfechtbar geworden sind noch geändert werden?
Das Urteil
Was ist ein Prozeß-, was ein Sachurteil? hoch
| Durch Prozeßurteil wird das Verfahren für unzulässig erklärt, |
| durch Sachurteil wird über den Sanktionsanspruch des Staates entschieden. |
In welcher Reihenfolge wird von den Richtern abgestimmt? hoch
| Vgl. § 197 GVG. |
Welche Mehrheiten sind bei der Abstimmung erforderlich? hoch
| Vgl. § 196 GVG und § 263 StPO. |
Wann ist die Verkündung des Urteils abgeschlossen, welche Bedeutung hat diese Frage? hoch
| Die Verkündung des Urteils ist erst mit der vollständigen Eröffnung der Urteilsgründe abgeschlossen. |
| Theoretisch kann also bis zum Ende der Verkündung wieder in die Verhandlung eingetreten werden (etwa, weil noch ein Beweisantrag gestellt wird). |
Wie lange hat das Gericht für das Urteil Zeit. Welche Folgen hat eine Überschreitung dieser Frist? hoch
| § 275 |
| § 338 Nr. 7 |
Was muß alles protokolliert werden? hoch
| § 271 ff. |
Welchen Sinn hat die Beweisregel des § 274? hoch
| Wenn ein Rechtsmittel eingelegt werden soll, muß nur überprüft werden, ob die betreffende Verfahrenshandlung im Protokoll erwähnt ist, es muß nicht bewiesen werden, ob sie tatsächlich stattgefunden oder nicht stattgefunden hat. |
Was versteht man unter dem Rubrum des Urteils? hoch
| Den Urteils"eingang", also die Angaben zum Angeklagten, Datum, Gericht, etc. (vgl. § 275 III) |
Was versteht man unter dem Tenor eines Urteils? hoch
| Die Urteilsformel, also Freispruch, Verurteilung, Maßregelanordnung. |
| Bei einer Verurteilung enthält der Tenor die rechtliche Bezeichnung der Tat, die erkannte Rechtsfolge |
Die Rechtskraft
Was wird unter formeller und materieller Rechtskraft verstanden? hoch
| formelle Rechtskraft: Die Entscheidung ist im selben Prozeß nicht mehr anfechtbar. Das Urteil ist vollstreckbar. |
| materielle Rechtskraft: ne bis in idem |
Was bedeutet absolute und relative Rechtskraft? hoch
| absolute Rechtskraft: Das Urteil kann von niemandem mehr angegriffen werden. |
| relative Rechtskraft |
| | | objektiv relativ: Nur ein Teil der Entscheidung ist wirksam geworden (etwa, weil ein anderer Teil angefochten wurde). |
| | | subjektiv relativ: Die Entscheidung kann nur noch von einer Partei angegriffen werden (z.B. bei einem Rechtsmittelverzicht). |
Auf welchen Teil des Urteils bezieht sich die Rechtskraft? hoch
| Nur auf den Tenor. |
Wenn A vom Vorwurf des Diebstahls freigesprochen wurde, kann dann in einem anderen Verfahren B wegen Hehlerei bestraft werden? hoch
| Ja, die Rechtskraft des Urteils gegen A entfaltet keine Bindungswirkung gegenüber B. |
Ist eine "Vervollständigungsanklage" möglich, wenn das Opfer nach dem Urteil an den Folgen der Verletzung stirbt? hoch
| Nach h.M. ja. Die schwerer Folge konnte im Tatzeitpunkt unter keinem Gesichtspunkt berücksichtigt werden. |
Wie kann die Rechtskraft durchbrochen werden? hoch
| Wiederaufnahme (§§ 359 ff) |
| Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (§§ 44 ff) |
| Revisionserstreckung auf Mitverurteilte (§ 357) |
| Aufhebung durch das BVerfG (§ 95 II BVerfG) |
Können rechtskräftige Beschlüsse nachdem sie unanfechtbar geworden sind noch geändert werden? hoch
| Die Rsp. läßt das zu, wenn nur hierdurch schweres prozessuales Unrecht behoben werden kann. |