Staatsanwaltschaft und Polizei


Die Staatsanwaltschaft

Wie ist die StA aufgebaut?
Wie bestimmt sich die örtliche Zuständigkeit der StA?
Wie ist das Verhältnis zwischen LänderStA und Bundsanwaltschaft?
Muß ein StA auf Weisung jemanden verfolgen, den er für unschuldig hält?
Ist die StA an die Rsp. gebunden (darf sie eine Tat anklagen, die die Rsp für straflos hält und muß sie eine Tat anklagen, die die Rsp für strafbar, sie aber für straflos hält)?
Kann ein befangener StA abgelehnt werden?


Die Polizei

Was sind Hilfbeamte der StA?
Woher nimmt die Polizei ihre Ermächtigung für repressives Handeln?
Was ist ein verdeckter Ermittler, was ist eine Vertrauensperson (V-Mann)?
Was passiert, wenn die nach § 110b II erforderliche Zustimmung des Richters nichts eingeholt wird?
Welche Anforderungen sind an die richterliche Entscheidung bei § 110b zu stellen?
Ist § 110c verfassungsgemäß?
Was ist beim Einsatz von Lockspitzeln zu beachten?
Ist der Einsatz von V-Leuten unproblematisch?


Der Ermittlungsrichter

Wozu ist der Ermittlungsrichter da?
Darf der Ermittlungsrichter eine beantragte Maßnahme (z.B. Vernehmung) ablehnen, weil diese nicht zweckmäßig ist?
Darf der Ermittlungsrichter eigene Ermittlungen anstellen?



Die Staatsanwaltschaft

Wie ist die StA aufgebaut? hoch
  Der StA steht nach §§ 144, 145 der erste Beamte vor, dieser kann Weisungen erteilen.
  Die "normalen" StA vertreten ihn.
  Minister ist nicht "erster Beamter", kann also auch keine Weisungen erteilen.

Wie bestimmt sich die örtliche Zuständigkeit der StA? hoch
  Vgl. §§ 7 ff. StPO, § 143 GVG.

Wie ist das Verhältnis zwischen LänderStA und Bundsanwaltschaft? hoch
  Organisation der StA ist Ländersache, Bundesanwaltschaft steht also nicht den LänderStA vor.
  GBA kann aber nach §§ 142a, 120 I, II GVG bei besonders schwere Straftaten die Verfolgung übernehmen.

Muß ein StA auf Weisung jemanden verfolgen, den er für unschuldig hält? hoch
  StA ist zwar weisungsgebunden, würde sich aber trotz Weisung strafbar machen, wenn er Unschuldige verfolgt oder eine Strafvereitelung im Amt begeht.
  StA muß seine Bedenken vortragen.
  StA ist zwar nur Vertreter des ersten Beamten, "Wahrheit und Gerechtigkeit sind jedoch keine vertretbaren Größen".
  Erster Beamter hat aber die Möglichkeit einen anderen Beamten einzusetzen.

Ist die StA an die Rsp. gebunden (darf sie eine Tat anklagen, die die Rsp für straflos hält und muß sie eine Tat anklagen, die die Rsp für strafbar, sie aber für straflos hält)? hoch
  Nach BGH Anklagepflicht bei ständiger Rsp. (Legalitätsprinzip!) aber immer Anklagemöglichkeit bei entgegenstehender Rsp.
  aber: StA ist nach § 150 GVG unabhängig.
  StA muß zwar Rechtsverstöße verfolgen, hat hierbei aber eigenen Beurteilungsspielraum.
  "Was ist ständige Rsp?"
  Vorteil: Verurteilung setzt voraus, daß zwei Behörden, StA und Gericht, ein Verhalten für strafbar halten

Kann ein befangener StA abgelehnt werden? hoch
  §§ 22 ff gelten nicht für StA.
  aber: Antrag auf Auswechselung des StA nach § 145 GVG ist bei Befangenheit zu entsprechen, weil StA an Wahrheit und Gerechtigkeit gebunden ist.
  Rsp verneint aber klagbaren Anspruch nach §§ 23 EGGVG.


Die Polizei

Was sind Hilfbeamte der StA? hoch
  vgl. § 152 GVG
  Hilfsbeamte haben weitergehende Befugnisse als "normale" Polizisten.
  Polizei untersteht insgesamt dem Innenministerium.

Woher nimmt die Polizei ihre Ermächtigung für repressives Handeln? hoch
  § 163 gibt Polizei "Recht des ersten Zugriffes".
  § 163 ist richtigerweise aber nur Aufgabenzuweisung und nicht auch Ermächtigungsgrundlage.
  Schwellentheorie: Eingriffe unterhalb einer bestimmten Intensität sind durch § 163 ermächtigt - gilt aber wohl nicht für Grundrechtseingriffe (hierfür auch Spezialermächtigungen: §§ 100 ff, etc).

Was ist ein verdeckter Ermittler, was ist eine Vertrauensperson (V-Mann)? hoch
  verdeckter Ermittler: § 110a.
  V-Mann: "freier Mitarbeiter", nicht gesetzlich geregelt.

Was passiert, wenn die nach § 110b II erforderliche Zustimmung des Richters nichts eingeholt wird? hoch
  Nach BGH bleibt die Zustimmung der StA für die ersten drei Tage bestehen (kein Verwertungsverbot).
  Problematisch: Überprüfungskompetenz des Richters wird ausgehöhlt.

Welche Anforderungen sind an die richterliche Entscheidung bei § 110b zu stellen? hoch
  Begründung muß erkennen lassen, daß der Richter eine Abwägung aufgrund sämtlicher relevanten Erkenntnisse vorgenommen hat
  Verwertungsverbot soll aber erst bei Willkür oder Unvertretbarkeit der richterlichen Entscheidung eintreten.

Ist § 110c verfassungsgemäß? hoch
  Wohl eher nicht...
  Betreten der Wohnung durch Beamten stellt Eingriff dar - durch Irrtum erschlichene Einwilligung ändert hieran nichts.
  Regelung wie beim Lauschangriff wäre nötig.

Was ist beim Einsatz von Lockspitzeln zu beachten? hoch
  BGH hat früher Verwirkung des Strafanspruchs anerkannt, wenn der Beschuldigte zur Tat provoziert wurde.
        Arg.: venire contra factum proprium (Staat darf keine Tat verurteilen, die er selbst veranlaßt hat), Rechtsgedanke des § 136a (Verbotene Vernehmungsmethode).
  Neue Rsp: Erst bei Strafzumessung zu berücksichtigen mit "wesentlicher" Strafmilderungsmöglichkeit.
        Arg: Schutz der bedrohten Rechtsgüter darf nicht zur Disposition des Lockspitzels gestellt werden; Verfahrenshindernis muß von vornherein feststehen, darf sich nicht erst aufgrund umfassender Prüfung in der Hauptverhandlung ergeben
        Zwar: Täter ist trotz des Lockspitzels frei. Aber: Polizei benötigt für Lockspitzeleinsatz eine Ermächtigungsgrundlage. Bei Verdächtigen mag § 163 ausreichen (nach Schwellentheorie kein Zwang), bei Unverdächtigen aber keine Ermächtigungsgrundlage und bei der Ausübung von Druck Verstoß gegen Verhältnismäßigkeitsgrundsatz.

Ist der Einsatz von V-Leuten unproblematisch? hoch
  V-Mann ist gesetzlich nicht geregelt.
  Polizei darf nicht über V-Mann, die gesetzlichen Regeln für den verdeckten Ermittler umgehen können.


Der Ermittlungsrichter

Wozu ist der Ermittlungsrichter da? hoch
  StA ist Herrin des Ermittlungsverfahrens, braucht aber für bestimmte Tätigkeiten Richter.
  Ermittlungsrichter übt insoweit keine Richter- sondern eher "Verwaltungstätigkeit" aus.
        Hierzu meint ein ehemaliger Ermittlungsrichter: Die Tätigkeit des Ermittlungsrichters ist rechtsprechende Tätigkeit mit allen Konsequenzen. Ich würde das Wort "Verwaltungstätigkeit" in diesem Zusammenhang auf keinen Fall gebrauchen. Wer Verwaltungstätigkeit ausübt, ist in der Regel weisungsgebunden und eben Teil eines Verwaltungsapparats. Einzige mir bekannte Ausnahme bei einem Richter: Der Jugenrichter als Vollstreckungsleiter, der insoweit sogar der Dienstaufsicht des GenStA unterliegt. Es mag von manchen Autoren missverstanden werden, dass der Ermittlungsrichter bereits im von der "Verwaltung" geführten Ermittlungsverfahren tätig wird. Das ändert aber nichts daran, dass es sich um richterliche und rechtsprechende Tätigkeit handelt, die es eben auch in diesem Verfahrensstadium schon gibt.

Darf der Ermittlungsrichter eine beantragte Maßnahme (z.B. Vernehmung) ablehnen, weil diese nicht zweckmäßig ist? hoch
  Nein: § 162 III, nur Zulässigkeitsprüfung.
  Aber: Bei willkürlichen oder aus sachfremden Überlegungen gestellten Anträgen Verwerfungsrecht.
  Anmerkung eines ehemaligen Ermittlungsrichters: Nach moderner Auffassung ist die "Zulässigkeitsprüfung" nach § 162 StPO schon ein bisschen mehr. Der ER hat zu prüfen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die beantragte Maßnahme vorliegen, und zwar in vollem Umfang. Das BVerfG weist ihm sogar die Verantwortung für die Ausführung z.B. einer von ihm angeordneten Durchsuchung zu! Bei Handlungen, die wegen des mit ihnen verbundenen Zwangseingriffs in verfassungsrechtlich geschützte Rechte dem Richter vorbehalten sind (und das sind die meisten der in Betracht kommenden Entscheidungen!) ist das richterliche Ermessen nicht beschränkt! Nur für das gewählte Beispiel "Vernehmung" ist der Prüfungsspielraum in der Tat gering. Bei allen anderen ermittlungsrichterlichen Entscheidungen ist es gerade anders.

Darf der Ermittlungsrichter eigene Ermittlungen anstellen? hoch
  Nein, muß notfalls bei StA Material nachfordern.
  Aber: § 166: Beweisanträgen des Beschuldigten ist nachzugehen, wenn Verlust droht oder diese geeignet sind, eine Freilassung zu erreichen.
  Anmerkung eines ehemaligen Ermittlungsrichters: "Im Prinzip ja". Er kann weitere Ermittlungen anregen, muss dies aber nicht und kann statt dessen einen Antrag der StA als (derzeit) unbegründet zurückweisen. Aber: Bei einem ganz wesentlichen Verfahren, der mündlichen Verhandlung über einen Haftbefehl (die er auch von Amts wegen durchführen kann), ist dem ER die Möglichkeit eigener Ermittlungen eingeräumt (§ 117 III StPO). In der Verhandlung selbst ist es der ER, der Art und Umfang der Beweisaufnahme bestimmt. Ich habe im Rahmen einer solchen Verhandlung in einer Mordsache mal - von Amts wegen! - zwei weitere rechtsmedizinische Sachverständige zur Frage des Todeszeitpunktes gehört, was schließlich zur Freilassung des Beschuldigten geführt hat.
        Dank an Vatter für die Hinweise!!


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