Beweisrecht

Was sind die gesetzlichen Beweismittel?
Was versteht man unter einem Strengbeweis?
Was versteht man unter dem freien Beweisverfahren?


Beweisverbote

Was versteht man unter der Rechtkreistheorie?
Welche Folgen hat die unterlassene Belehrung nach § 136?
Was ist eine Hörfalle und ist sie zulässig?
Ist die Aussage eines nach §§ 53, 53a nicht zur Aussage verpflichteten Zeugen verwertbar, wenn dieser sich nach § 203 StGB strafbar macht?
Ist eine Aussage, die unter Verstoß gegen § 55 II zustande gekommen ist verwertbar?
Folgt aus einem Verstoß gegen § 81a ein Beweisverwertungsverbot?
Ist eine Blutprobe, die zur Operationsvorbereitung (oder sonst wie) entnommen wurde, verwertbar?
Besteht ein Beweisverwertungsverbot für Tagebücher und sonstige private Aufzeichnungen?
Sind rechtswidrig durch Private erlangte Beweise verwertbar?
Wozu dient die Vernehmung des Angeklagten "über seine persönlichen Verhältnisse" (§ 243 II)?
Ist der Beschuldigte verpflichtet seine Personalien zu nennen?
Ab wann ist eine Person als "Beschuldigte" anzusehen?
Wie ist zu verfahren, wenn andere Gesetze ausdrücklich eine Selbstbezichtigungspflicht vorschreiben (z.B. § 97 I 2, 3 InsO)?
Wird jede Art der Täuschung von § 136a erfaßt?
Ist die Aussage des Beschuldigten gegenüber eines in die Zelle eingeschleusten Beamten verwertbar?


Was sind die gesetzlichen Beweismittel? hoch
  Sachverständige (§§ 72 - 85)
  Augenschein (§§ 86 - 93)
  Urkunden (§§ 249 - 256)
  Zeugen (§§ 48 - 71)
  Einlassung des Angeklagten
  Merke SAUZE

Was versteht man unter einem Strengbeweis? hoch
  Für die Schuld- und Straffrage sieht die StPO eine strenge Förmlichkeit der Beweiserhebung vor.
  Der Strengbeweis ist begrenzt auf die gesetzlichen Beweismittel.
  Er hat nach den Regel der §§ 244 ff zu erfolgen.

Was versteht man unter dem freien Beweisverfahren? hoch
  Alle Umstände, die nicht durch strengen Beweis erbracht werden müssen, unterliegen dem freien Beweisverfahren.
  z.B. Alter von Zeugen.


Beweisverbote

Was versteht man unter der Rechtkreistheorie? hoch
  Die Verwertbarkeit eines Beweises (wichtig für die Revision!) ist davon abhängig, ob die "Verletzungen den Rechtskreis des Beschwerdeführers wesentlich berührt oder ob sie für ihn nur von untergeordneter Bedeutung ist. Bei dieser Untersuchung sind vor allem der Rechtfertigungsgrund der Bestimmung und die Frage, in wessen Interesse sie geschaffen ist zu berücksichtigen."
  Ein unzulässig erlangter Beweis kann aber trotzdem zulässig sein, wenn seine Erlangung auf andere Weise höchstwahrscheinlich erfolgt wäre.
  Bei besonders schwerwiegenden Verstößen sollte immer der Rechtsgedanke des § 338 (Revision) beachtet werden.

Welche Folgen hat die unterlassene Belehrung nach § 136? hoch
  Früher hat der BGH in § 136 eine bloße Ordnungsvorschrift gesehen, deren Nichtbeachtung folgenlos bleiben sollten.
  Mittlerweile erkennt der BGH das hinter § 136 stehende Schweigerecht als tragendes Prinzip des Strafprozesses an, so daß ein Verstoß zur Nichtverwertbarkeit führt.
  Ausnahmen werden aber gemacht, wenn der Beschuldigte sein Aussageverweigerungsrecht kennt.
  Der verteidigte Angeklagte soll den Verstoß gegen § 136 aber nicht mehr in der Revision geltend machen können, wenn er der Verwertung in der Hauptverhandlung nicht widersprochen hat (Widerspruchslösung).
        Ratio: Verteidiger soll sich die Verfahrensrüge nicht für die Revision aufsparen können.
        Aber: Es ist Aufgabe des Gerichtes ein justizförmiges Verfahren zu gewährleisten. Außerdem gebietet es die Fürsorgepflicht auf den Verstoß hinzuweisen und zu fragen, ob eine Verwertung erfolgen soll oder nicht.
  Teilweise wird angenommen, eine unterlassene Aufklärung betreffe nur den eigenen Rechtskreis, so daß die Aussage gegen Dritte dennoch verwertet werden kann.
        Aber: Auch der Dritte hat einen Anspruch auf justizförmig erlangte Beweismittel. Außerdem kann es bei zwei nichtbelehrten Mitangeklagten zu der Situation kommen, daß jeweils die Aussage des einen gegen den anderen verwertet wird.
  Unterbleibt die Belehrung des Beschuldigten, einen Verteidiger beizuziehen oder wird ihm dies praktisch verwehrt, ist die Aussage ebenfalls unverwertbar.

Was ist eine Hörfalle und ist sie zulässig? hoch
  (BGHSt 42, 139) Nach einem Raubüberfall erhält die Polizei von einem Landsmann des Verdächtigen einen Hinweis. Der Zeuge ruft daraufhin vom Polizeipräsidium in Anwesenheit eines Dolmetschers beim Verdächtigen an und erhält ein Geständnis. Der Dolmetscher wird im Prozeß als Zeuge vernommen.
  Zunächst ist der BGH von einer Umgehung des § 136 ausgegangen.
  Der große Senat hat dann aber entschieden, § 136 schütze nur vor den Folgen eines möglicherweise angenommen Aussagezwanges bei amtlichen Befragungen, nicht aber vor einem Irrtum.
  Allerdings hat der GS Bedenken vor dem Hintergrund des fair trail-Grundsatzes. Diese Bedenken sind gegen die "Pflicht des Rechtsstaates zur effektiven Strafrechtsverfolgung abzuwägen".

Ist die Aussage eines nach §§ 53, 53a nicht zur Aussage verpflichteten Zeugen verwertbar, wenn dieser sich nach § 203 StGB strafbar macht? hoch
  Nach wohl herrschender Meinung ja. Begründet wird dies u.a. damit, daß der Richter oft überhaupt nicht beurteilen kann, ob sich der Zeuge nach § 203 strafbar macht.
  Aber: Komisches Ergebnis: Der Gesetzgeber verbietet in § 203 ausdrücklich die Aussage und bestraft den Aussagenden, läßt den Verstoß hiergegen aber zu Lasten des eigentlich geschützten unsanktioniert.

Ist eine Aussage, die unter Verstoß gegen § 55 II zustande gekommen ist verwertbar? hoch
  Nach Rechtskreistheorie schützt § 55 nur den Zeugen.
  Aber: Der Angeklagte kann sehr wohl ein Interesse an der Nichtverwertbarkeit haben. So wird in der Regel beim Zeugen, der sich selbst belastet (weil er sich hierzu für verpflichtet hält) eine Selbstbegünstigungstendenz bestehen, die den Wahrheitswert der Aussage zweifelhaft erscheinen läßt.

Folgt aus einem Verstoß gegen § 81a ein Beweisverwertungsverbot? hoch
  Nach herrschender und richtiger Ansicht nein. § 81a soll nur vor leichtfertiger und unsachgemäßer Durchführung schützen.

Ist eine Blutprobe, die zur Operationsvorbereitung (oder sonst wie) entnommen wurde, verwertbar? hoch
  Die h.M. stellt darauf ab, ob die Blutprobe auch nach § 81a hätte entnommen werden dürfe.
  Hierbei ist aber zu beachten, daß möglicherweise eine Entnahme nach § 81a wegen der Verfassungen des Patienten unzulässig gewesen wäre.

Besteht ein Beweisverwertungsverbot für Tagebücher und sonstige private Aufzeichnungen? hoch
  Nach der Kernbereichstheorie dürfte für Tagebücher ein absolutes Verwertungsverbot bestehen.
  Im Bereich der "schlichten Persönlichkeitssphäre" hat dagegen eine Abwägung stattzufinden.

Sind rechtswidrig durch Private erlangte Beweise verwertbar? hoch
  Die Verfahrensvorschriften der StPO gelten nur für den Staat.
  Trotzdem ist bei schwerwiegenden Verstößen (z.B. Folter) ein Beweisverwertungsverbot anzunehmen.

Wozu dient die Vernehmung des Angeklagten "über seine persönlichen Verhältnisse" (§ 243 II)? hoch
  Ausschließlich zur Feststellung der Identität!
  Der Beschuldigte ist nur bezüglich seiner Personalien zur Aussage verpflichtet.

Ist der Beschuldigte verpflichtet seine Personalien zu nennen? hoch
  Beachte § 111 OWiG.
  Könnte aus § 136 I 2 per argumentum e contrario geschlossen werden.
  Das wird nicht gelten, wenn die Personalangabe einer Selbstbezichtigung gleichkommt.

Ab wann ist eine Person als "Beschuldigte" anzusehen? hoch
  Dies Frage hat wegen § 163a IV, 136 große Bedeutung.
  Ausreichend dürften Maßnahmen der Strafverfolgungsorgane sein, die erkennbar darauf abzielen, gegen eine bestimmte Person wegen einer bestimmten Tat vorzugehen. Der "Beschuldigte" ist dann über seine Rechte zu belehren.
  Keiner Belehrung bedarf es dagegen bei informatorischen Befragungen, bei denen noch keine bestimmte Person verdächtigt wird.
  Ebenfalls keiner Belehrung bedarf es bei Spontanäußerungen einer Person außerhalb einer Befragung.
  Auf keinen Fall darf es zu einer Umgehung der Beschuldigtenrechte kommen, so daß die Beschuldigteneigenschaft gegebenenfalls automatisch eintritt.

Wie ist zu verfahren, wenn andere Gesetze ausdrücklich eine Selbstbezichtigungspflicht vorschreiben (z.B. § 97 I 2, 3 InsO)? hoch
  Es besteht kein Aussageverweigerungsrecht.
  Die Aussage darf in einem Strafverfahren aber nicht verwertet werden.

Wird jede Art der Täuschung von § 136a erfaßt? hoch
  Die h.M. differenziert zwischen Täuschungen und der "bloßen" List. Letzter soll zulässig sein.
  Aus § 136a soll keine Pflicht folgen, den Beschuldigten über Irrtümer aufzuklären. Wohl aber, wenn diese durch die Vernehmungsbeamten verursacht wurden.

Ist die Aussage des Beschuldigten gegenüber eines in die Zelle eingeschleusten Beamten verwertbar? hoch
  Es liegt keine Vernehmung im Sinne des § 136 vor.
  Die Rsp. wendet § 136a aber analog an (Täuschung oder unerlaubter Zwang).
  Jedenfalls handelt es sich um eine Umgehung des § 136!


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