Straftaten gegen die Exekutive
Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte
Muß der Vorsatz die Rechtmäßigkeit der Diensthandlung umfassen?
Wann ist eine Diensthandlung rechtmäßig?
Der Täter wehrt sich bei einer Vollstreckungshandlung mit Mitteln unterhalb der Schwelle des § 113. Strafbarkeit wegen § 240?
Gefangenenbefreiung
Wer ist Gefangener iSv § 120 I?
Ist Teilnahme des Gefangenen an seiner eigenen Befreiung möglich?
Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte
Muß der Vorsatz die Rechtmäßigkeit der Diensthandlung umfassen? hoch
| Nein, arg. ex § 113 III 2, IV. |
Wann ist eine Diensthandlung rechtmäßig? hoch
| Abgestellt werden kann: |
| | | auf die verwaltungsrechtliche Fehlerhaftigkeit. |
| | | darauf, ob der VA vom Bürger geduldet werden muß. Damit scheiden nur nichtige VAe aus... |
| | | ob der Amtsträger sachlich und örtlich zuständig war, die wesentlichen Förmlichkeiten des Ob und Wie beachtet hat und ein möglicherweise bestehendes Ermessen pflichtgemäß ausgeübt hat (h.M.). |
| | | | Damit sind Irrtümer des Beamten auf Tatsachenebene meist unschädlich. |
Der Täter wehrt sich bei einer Vollstreckungshandlung mit Mitteln unterhalb der Schwelle des § 113. Strafbarkeit wegen § 240? hoch
| Teilweise wird angenommen, § 113 entfalte eine Sperrwirkung, die durch einen Rückgriff auf § 240 nicht unterlaufen werden darf. |
| Hiergegen: Strafbarkeit wegen § 240, aber analoge Heranziehung von § 113 III, IV. |
Gefangenenbefreiung
Wer ist Gefangener iSv § 120 I? hoch
| Gefangener iSv § 120 ist, wer sich durch wirksamen - nicht notwendig materiell rechtmäßigen - Hoheitsakt aufgrund des Haftbefehls des Staates so in amtlicher Gewahrsam befindet, daß er unter Kontrolle der die Verwahrung vollziehenden Organe steht, die seine Flucht physisch verhindern können. |
| Damit scheidet § 120 bei einem nach § 81a StPO zum Arzt Gebrachten aus... |
Ist Teilnahme des Gefangenen an seiner eigenen Befreiung möglich? hoch
| Die Rsp. bejaht das, wenn es sich um Fälle der gegenseitigen Selbstbefreiung handelt. |
| Hiergegen die Lit.: Der Gefangene befindet sich in einer notwehrähnlichen Situation. |