Haustürwiderrufs- und Verbraucherkreditgesetz
Haustürwiderrufsgesetz
Muß man Angst vorm HaustürWG haben?
Ist das HautürWG anwendbar, wenn der Sohn die Mutter belatschert?
Was ist bei "provozierten Bestellungen" von Hausbesuchen zu beachten?
Ist das HaustürWG auf telefonisch geschlossene Verträge anwendbar?
Ist das HaustürWG auf Bürgschaften anwendbar?
Verbraucherkreditgesetz
Bereitet das Verbraucherkreditgesetz Probleme?
Über welche §§ wird man in der Regel in das VerbrKrG einsteigen?
Welche Prüfungspunkte sollte man sinnvollerweise bei der Prüfung des VerbrKrG abarbeiten?
Ist es für § 7 I VerbrKrG notwendig, daß dem Kunden eine von ihm UNTERSCHRIEBENE Widerrufsbelehrung ausgehändigt wird?
Was muß der Kreditgeber bei einem Abzahlungsgeschäft unternehmen, wenn der Kunde seine Raten nicht bezahlt und er wenigsten die Kaufsache zurückerhalten möchte?
Der Kreditgeber kündigen und setzt dem Käufer deshalb eine Frist von zwei Wochen innerhalb von denen die Raten bei ihm eingegangen sein sollen. Wirksamkeit vor § 12 I Nr. 2 VerbrKrG?
Der Kreditgeber mahnt den Schuldner und erklärt für den Fall der Nichtzahlung die Kündigung. Zulässig?
Eine Kündigung nach VerbrKrG möge unwirksam sein. Woran sollte man nun noch denken?
Was versteht man unter einem "Einwendungsdurchgriff"?
Läßt sich aus dem VerbrKrG auch ein "Rückforderungsdurchgriff" ableiten?
Gilt das VerbrKrG auch für einen Schuldbeitritt?
Ein GmbH-Gesellschafter erklärt seinen (privaten) Schuldbeitritt zu einem Kreditgeschäft der GmbH. Anwendbarkeit des VerbrKrG?
Gilt das VerbrKrG auch für eine Bürgschaftserklärung?
Haustürwiderrufsgesetz
Muß man Angst vorm HaustürWG haben? hoch
| Aber nein, wie viele neue Verbrauchergesetze ist es recht verständlich... |
Ist das HautürWG anwendbar, wenn der Sohn die Mutter belatschert? hoch
| Der BGH will wohl eine teleologische Reduktion vornehmen, wenn lediglich "familiärer" Druck ausgeübt wird. |
| Hiervon wird aber gleich wieder eine Ausnahme gemacht, wenn der werbende Familienangehörige wie gegenüber jedem anderen auch tätig wird. |
Was ist bei "provozierten Bestellungen" von Hausbesuchen zu beachten? hoch
| Häufig wird es sich um eine Umgehung des HaustürWG handeln... |
Ist das HaustürWG auf telefonisch geschlossene Verträge anwendbar? hoch
| Der BGH verneint dies, weil es leichter sei ein Telefongespräch zu beenden, als einen Vertreter aus der Wohnung zu bekommen. |
| Mir erscheint das zweifelhaft - ein guter Telefonverkäufer weiß, wie der ein Auflegen seines Gesprächspartners verhindert... Möglicherweise ist auch eine Umgehung des HaustürWG gegeben. |
Ist das HaustürWG auf Bürgschaften anwendbar? hoch
| Wohl eher nicht! |
| Bei der Bürgschaft geht die "Gefahr" typischerweise nicht vom Gläubiger (hier vor soll das HaustürWG schützen!) sondern vom Hauptschuldner aus. |
| Nach einer Entscheidung des EuGH, der sich die deutsche Rsp. angeschlossen hat, ist das HaustürWG aber anwendbar, wenn: |
| | | Die Hauptschuld von einer Privatperson im Rahmen eines Haustürgeschäfts eingegangen wurde |
| | | und die Bürgschaft ebenfalls ein Verbraucher- oder Haustürgeschäft ist. |
Verbraucherkreditgesetz
Bereitet das Verbraucherkreditgesetz Probleme? hoch
| Im Normalfall nicht ;-)) Es ist bloß ratsam die Normen einmal aufmerksam durchzulesen - das Meiste ergibt sich direkt aus dem Gesetz (EU, wir danken Dir!). |
Über welche §§ wird man in der Regel in das VerbrKrG einsteigen? hoch
| § 6 I VerbrKrG, § 7 I VerbrKrG |
Welche Prüfungspunkte sollte man sinnvollerweise bei der Prüfung des VerbrKrG abarbeiten? hoch
| Anwendbarkeit des VerbrKrG |
| | | Persönlicher Anwendungsbereich |
| | | Sachlicher Anwendungsbereich |
| Wirksamkeit |
| | | Nichtigkeit wegen Formmangels |
| | | | kann zur Nichtigkeit führen |
| | | | kann geheilt werden |
| | | | kann zu einer Modifikation des Vertragsinhaltes führen |
| | | | | Besonders spaßig, wenn plötzlich der gesetzliche Zinssatz gilt... |
| | | Schwebende Unwirksamkeit |
Ist es für § 7 I VerbrKrG notwendig, daß dem Kunden eine von ihm UNTERSCHRIEBENE Widerrufsbelehrung ausgehändigt wird? hoch
| Warum sollte das nötig sein? |
| Dummerweise hat das SchlHOLG dies aber 1997 angenommen und in den § 7 I die Notwendigkeit einer "zusätzlichen Optik" hineingeheimnist. |
| Der BGH ist dem nicht gefolgt und läßt es für die Warnfunktion ausreichen, wenn der Kunde überhaupt durch Unterschrift besonders auf sein Widerrufsrecht aufmerksam gemacht wurde. |
Was muß der Kreditgeber bei einem Abzahlungsgeschäft unternehmen, wenn der Kunde seine Raten nicht bezahlt und er wenigsten die Kaufsache zurückerhalten möchte? hoch
| Er muß den Kreditvertrag nach § 12 VerbrKrG kündigen. |
| | | Damit fällt der Zahlungsaufschub weg. |
| Als nächstes muß er vom Kaufvertrag zurücktreten - § 13 VerbrKrG. |
| Verzugszinsen kann er nach § 11 VerbrKrG verlangen. |
Der Kreditgeber kündigen und setzt dem Käufer deshalb eine Frist von zwei Wochen innerhalb von denen die Raten bei ihm eingegangen sein sollen. Wirksamkeit vor § 12 I Nr. 2 VerbrKrG? hoch
| Problem: Bei der Geldschuld handelt es sich um eine Schickschuld (§§ 269, 270), der Schuldner muß also nur die Leistungshandlung vornehmen. |
| Das Risiko des verspäteten Eingangs liegt also beim Gläubiger. |
Der Kreditgeber mahnt den Schuldner und erklärt für den Fall der Nichtzahlung die Kündigung. Zulässig? hoch
| Aus der Formulierung des § 12 I 1 Nr. 2 "Frist ... gesetzt HAT" kann gefolgert werden, daß eine qualifizierte Mahnung unzulässig ist. |
| Außerdem soll in der Phase vor der Kündigungserklärung eine gütliche Einigung erzielt werden - dies wird zu Lasten des Schuldners durch die qualifizierte Mahnung erschwert. |
Eine Kündigung nach VerbrKrG möge unwirksam sein. Woran sollte man nun noch denken? hoch
| Möglicherweise bestand ein außerordentliches Kündigungsrecht wegen eines wichtigen Grundes (z.B. einer geplanten Unterschlagung einer geleasten Sache). |
Was versteht man unter einem "Einwendungsdurchgriff"? hoch
| Vgl. § 9 VerbrKrG. |
Läßt sich aus dem VerbrKrG auch ein "Rückforderungsdurchgriff" ableiten? hoch
| Konstellation: Der Käufer wandelt und will nun von der Finanzierungsbank die bereits gezahlten Raten zurück. |
| Teilweise wird ein solcher Rückforderungsrückgriff grundsätzlich abgelehnt: Der Gesetzgeber habe sich in § 9 VerbrKrG bewußt nur für den Einwendungsdurchgriff entschieden und dabei den Rückforderungsdurchgriff eben nicht zulassen wollen. |
| Hiergegen wird ein Rückforderungsdurchgriff aus § 813 BGB hergeleitet: |
| | | Eine Rückforderung ist hiernach aber nur zulässig, soweit die Einrede im Zeitpunkt der Zahlung besteht. |
| | | Mängeleinrede und Wandlung lassen den Kaufpreisanspruch aber nur ex nunc entfallen. |
| | | § 813 hilft also nur bei Zahlungen, die nach Erhebung der Gegenrechte geleistet wurden (§ 814 beachten!!). |
| | | Ein weitergehender Rückforderungsdurchgriff würde in ungerechtfertigter Weise, das Insolvenzrisiko des Verkäufers auf die Bank verlagern. |
| In der Rechtsprechung wird weitergehend ein echter "Rückforderungsdurchgriff" erwogen. |
| | | Begründet wird dies zunächst damit, daß der Abzahlungskäufer gegenüber einem Barkäufer schlechter gestellt sei, schließlich müsse er Zinsen und Kosten an die finanzierende Bank zahlen. Diese Mehrbelastung rechtfertige die Rückforderung gegen die Bank. |
| | | Dogmatischer Aufhänger ist § 242. |
| | | | Die Lösung nimmt also bewußt eine Verlagerung des Insolvenzrisikos in Kauf. Gerechtfertigt erscheint dies jedenfalls in Fällen, in denen eine sehr enge Verbindung von Kauf und Kreditgewährung gegeben ist - etwa weil die Bank ausschließlich zur Finanzierung bestimmter (Auto-) Geschäfte gegründet wurde. |
Gilt das VerbrKrG auch für einen Schuldbeitritt? hoch
| Nach h.M. gilt das VerbrKrG analog, wenn der Schuldbeitritt (§ 421) zu einem Kreditvertrag im Sinne des VerbrKrG erfolgt - der Beitretende ist "erst recht" schutzwürdig, weil er wie der Kreditnehmer haftet, aber keinen eigenen Vorteil aus dem Vertrag hat. |
| Vorsicht: Ist der Schuldbeitritt wegen Formmangels nichtig, so wird dieser Fehler nicht durch Auszahlung der Kreditsumme an den Kreditnehmer geheilt. |
Ein GmbH-Gesellschafter erklärt seinen (privaten) Schuldbeitritt zu einem Kreditgeschäft der GmbH. Anwendbarkeit des VerbrKrG? hoch
| Es ist ausschließlich auf die Person des Beitretenden abzustellen. |
| Das Halten von GmbH-Anteilen ist keine gewerbliche Tätigkeit. |
| Gleiches gilt im Übrigen für einen GmbH-Geschäftsführer - dieser ist Angestellter der GmbH. |
Gilt das VerbrKrG auch für eine Bürgschaftserklärung? hoch
| Teilweise wird eine analoge Anwendbarkeit im Rahmen eines "erst recht"-Schlusses angenommen, weil der Bürge kein eigenes wirtschaftliches Interesse an der Erfüllung hat. |
| Andere nehmen dagegen an, die Bürgschaft lasse sich nicht analog erfassen: Anders als bei Beitritt sei die Inanspruchnahme durch das Eintreten des Sicherungsfalls bedingt und der Bürge sei ausreichend durch das Schriftformerfordernis des § 767 I 3 geschützt. |