Lösungsskizzen

Fall 1

Unterschlagung einer anvertrauten Sache, § 246 I, II
I.   TB
  1.   obj. TB
  a)   fremde bewegliche Sache
  b)   Zueignung
"objektiv erkennbare Betätigung des Zueignungswillens"
hier:
     Einschlagen des falschen Weges: innere Angelegenheit (-)
     Gespräch mit C: bloße Kundgabe (-)
     Schenkungsofferte (+)
  c)   Anvertraut
Anvertraut sind solche Sachen, deren Gewahrsam der Täter vom Eigentümer oder von einem Dritten mit der Verpflichtung erlangt hat, sie zu einem bestimmten Zweck zu verwenden oder zurückzugeben.
Anvertrautsein ist ein besonderes persönliches Merkmal im Sinne des § 28 II.
  2.   Rechtswidrigkeit der Zueignung
  3.   subj. TB
II.   RW
III.   Schuld


Fall 2

§ 303
I.   TB
  1.   obj. TB
  a)   fremde Sache
  b)   Beschädigung oder Zerstörung
  aa)   Beschädigung
Beschädigung ist eine nicht ganz unerhebliche körperliche Einwirkung auf eine Sache, durch die ihre stoffliche Zusammensetzung oder ihre Brauchbarkeit für ihren Zweck gemindert ist.
  bb)   Zerstörung
Zerstörung ist eine so wesentliche Beschädigung (Stufenverhältnis!), daß die beeinträchtigte Sache für ihren Zweck völlig unbrauchbar ist.
  Hier:   Die Tür wurde durch das Bekleben nicht unbrauchbar. Die Aufkleber ließen sich rückstandslos entfernen. Die vertane Arbeitszeit (Vermögen!) wird von § 303 nicht erfaßt
Zur Vertiefung: Anders in diesem Fall möglicherweise die "Zustandsveränderungs-theorie" (vergl. S/S-Stree § 303 Rdn. 8c)
  2.   subj. TB
II.   RW
III.   Schuld


Fall 3

§ 303
I.   TB
  1.   obj. TB
  a)   fremde Sache
  b)   Beschädigung oder Zerstörung
  aa)   Beschädigung
     keine Substanzverletzung
     aber Funktionseinbuße: Hochzeitskleid konnte nicht mehr als solches genutzt werden
...


Fall 4

§ 249 I
I.   TB
  1.   obj. TB
  a)   "Diebstahl"
  aa)   fremde bewegliche Sache
  bb)   Wegnahme
  b)   Nötigung
  aa)   Gewalt oder qualifizierte Drohung
  bb)   um-zu-Beziehung
  2.   subj. TB
II.   RW
III.   Schuld
zurueck Start  
Lawww.de

© 1999 by Alexander Koch (wwwkontakt@laWWW.de)