Fall
11 "Dysmenorrhöe"
(§§ 222, 218; Beginn des Lebens)
Der Angeklagte Arzt (A) wurde am 17. Juni 1980 zur Wohnung
der Zeugin H. gerufen. Die Frau klagte über schwere Krämpfe im
Unterleib. Der Arzt untersuchte sie und vermutete zunächst eine
Schwangerschaft. Diese wurde jedoch von der Frau bestritten. Er
diagnostizierte daraufhin eine Dsymenorrhöe und setzte eine
krampflösende, schmerzdämpfende Spritze. Nach 6 Stunden wurde
der Arzt erneut gerufen. Bei einer erneuten Untersuchung,
gelangte er immer mehr zu der Überzeugung, die Patientin sei
schwanger. Auch diesmal unterließ er eine eingehendere
Untersuchung und verordnete erneut ein Schmerzmittel.
Am Morgen des 20. Juni 1980 gebar die Frau ein totes
Kind. Sie war, was weder ihr, noch ihrer Umgebung aufgefallen
war (dies ist ein Originalfall!!!) im 9 Monat
schwanger. Todesursache war Sauerstoffmangel während der
überlangen Geburt. Bei den Krämpfen hatte es sich um Wehen
gehandelt. Hätte der Arzt bei seinem zweiten Besuch eine
geburtshilfliche Betreuung veranlaßt, wäre das Kind lebend zur
Welt gekommen. Eine Kausalität der ersten Behandlung für den Tod
kann nicht zweifelsfrei festgestellt werden. Es ist weiter davon
auszugehen, daß das Kind nach Eintritt der Eröffnungswehen
verstorben ist.
Strafbarkeit des Arztes?
Fall
22 "Gisela" (§
216;Tötung auf Verlangen, Fehlgeschlagener
Doppelselbstmord)
Die 16jährige Gisela ist fest entschlossen, sich das Leben
zu nehmen, als ihre Eltern ihr den Verkehr mit ihrem Geliebten T
verbieten. Die Liebenden beschließen daraufhin in den Tod zu
gehen. T schließt dazu einen Schlauch an den Auspuff seines
Pkws, führt ihn ins Wageninnere und nimmt mit Gisela im Auto
Platz. Dann gibt er solange Gas, bis er das Bewußtsein
verliert. Gisela stirbt, T wird gerettet.
Strafbarkeit des T nach § 216 StGB?
Abwandlung zu Fall
2
Gisela bittet ihren Freund, sie zunächst zu erdrosseln und
sich dann selbst zu erschießen. Dem Freund gelingt die Tötung
Giselas, bevor er sich erschießen kann, wird die Tat entdeckt
und er am Selbstmord gehindert.
Fall 3
(§ 216)
O hat nach durchzechter Nacht sein gesamtes Gehalt
verspielt. Lallend bittet er einen Freund, ihn zu
erschießen. Dieser tut ihm den Gefallen.
Fall 4
(§ 216)
Die schwerkranke O bittet ihren Freund, sie zu
erschießen. Dieser ist hocherfreut, hatte er doch sowieso mit
dem Gedanken gespielt, sie zu töten, um endlich Ruhe zu
haben. Er erschießt sie.
© 1999 by Alexander Koch (wwwkontakt@laWWW.de)
1 | Nach BGHSt 31, 348. |
2 | Nach BGHSt 19, 135. |